Eine selbstständige Tätigkeit ist dann gegeben, wenn eine Person Aufträge oder Dienstleistungen auf eigene Rechnung für eine andere Person oder ein Unternehmen leistet. Eine selbstständige Tätigkeit kann entweder als Inhaber eines Unternehmens – auch wenn es ein kleines Unternehmen ist – oder auf freiberuflicher Basis ausgeübt werden. Die Voraussetzungen für eine freiberufliche Tätigkeit müssen eventuell geprüft werden, denn für eine freiberufliche Tätigkeit gilt ein anderer Steuersatz. Eine selbstständige Tätigkeit kann entweder in Vollzeit ausgeübt werden oder nebenberuflich. Wird eine selbstständige Tätigkeit neben einer Vollzeit-Berufstätigkeit ausgeübt, so gelten hier besondere Bedingungen hinsichtlich der Krankenversicherung. Unter Umständen ist der Arbeitgeber aus dem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis nicht mehr verpflichtet, die volle Summe des halben Beitrags für die Krankenversicherung zu entrichten. Damit die selbstständige Tätigkeit als nebenberufliche Tätigkeit gelten kann, darf eine bestimmte Anzahl an Wochenarbeitsstunden nicht überschritten werden und das Einkommen darf einen festgelegten Betrag nicht übersteigen.
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