Die Motive für Selbstmord sind in der Regel seelischer Natur. Liebeskummer, finanzielle Probleme, Arbeitslosigkeit und psychische Probleme sind statistisch gesehen die häufigsten Motive. In Bezug auf die Krankenversicherung ergeben sich nach einem Selbstmord des Hauptversicherten keine Probleme für die Hinterbliebenen, sofern sie in der Familienversicherung mitversichert waren. In der gesetzlichen Krankenversicherung können die Hinterbliebenen weiter versichert werden. In der privaten Krankenversicherung muss darüber entschieden werden ob die Voraussetzungen für die ehemals mitversicherten Angehörigen für eine private Krankenversicherung über einen neuen Hauptversicherten gegeben sind. Bestand eine Lebensversicherung, so wird diese in der Regel die Versicherungssumme an die Hinterbliebenen auch bei Selbstmord auszahlen. Allerdings muss der Vertrag bereits einige Jahre Laufzeit gehabt haben und es muss feststehen, dass bei Vertragsabschluss keine psychischen Probleme seitens des Versicherungsnehmers bestanden haben.
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