Die gesetzlichen Krankenkassen haben in den letzten zwanzig Jahren die Leistungen für ihre Versicherten immer weiter gekürzt und für viele Heil- und Hilfsmittel müssen gesetzlich Versicherte inzwischen privat bezahlen oder zumindest einen nicht unerheblichen Eigenanteil leisten. Seit dem 1. Januar 2004 werden auch die Kosten für Sehhilfen nicht mehr übernommen – dies gilt gleichermaßen für Brillen als auch für Kontaktlinsen. Kinder bis zum 18. Lebensjahr erhalten die Kosten für Sehhilfen erstattet, sofern sie ärztlich verordnet wurden, jedoch werden nur die günstigsten Modelle erstattet. Wer Wert legt auf ein schickes Modell muss die Differenz privat übernehmen. Auch für schwer Sehbehinderte werden hier keine Ausnahmen gemacht. Im Gegensatz hierzu übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten für Sehhilfen, sofern ein entsprechender Tarif vereinbart wurde. Das bedeutet, wer den günstigen Basistarif gewählt hat, hat keinen Anspruch auf die Kostenübernahme für Sehhilfen, da die Leistungen des Basistarifs dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse entsprechen. In den höheren Tarifen ist die Kostenübernahme enthalten.
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