Schwerpflegebedürftige haben Anspruch auf Vollzeitpflege und erhalten Pflegegeld von der Pflegekasse. Im Rahmen der vollen Pflegebedürftigkeit wird in der Regel auch die Pflegestufe 3 erteilt und der volle Pflegesatz ausgezahlt. Wie hoch dieser ist, orientiert sich am Ausmaß der Pflege und an der Bedürftigkeit des Einzelnen. Das Minimum liegt bei 675 Euro, es können aber bis zu 1470 Euro ausgezahlt werden. Als Schwerpflegebedürftige gelten Personen, die mindestens fünf Stunden Pflege pro Tag benötigen, von denen vier Stunden alleine für die Grundpflege aufgewendet werden müssen und für die eine Betreuung rund um die Uhr gewährleistet sein muss. In vielen Fällen können Schwerpflegebedürftige zu Hause durch die Familie gepflegt werden, meist wird ein ambulanter Pflegedienst eingeschaltet, der einige der Aufgabenstellungen übernimmt, insbesondere die medizinische Pflege. Häufig jedoch ist auch ein Aufenthalt in einem Pflegeheim unumgänglich, wenn die Pflege zu Hause nicht gewährleistet werden kann.
(Stand der Zahlen 2009)
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