Privat versicherte Personen, die im Verlauf ihrer Krankenversicherungszeit durch Unfall oder Krankheit Einschränkungen hinnehmen müssen und als Schwerbehinderte gelten, haben einen Anspruch auf die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung. Auch wenn sie als Schwerbehinderte nicht mehr versicherungspflichtig sind, dürfen sie sich dort freiwillig versichern. Sie erhalten einen Schwerbehindertenausweis durch das Versorgungsamt. Als Schwerbehinderte gelten Personen, die Einschränkungen in ihren körperlichen und seelischen Funktionen von mehr als fünfzig Prozent erlitten haben. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse ist allerdings nur innerhalb der ersten drei Monate nach der amtlichen Feststellung der Schwerbehinderung möglich. Auf die Aufnahme kann dann bestanden werden, wenn der Schwerbehinderte selbst, sein Ehepartner oder ein sonst naher Angehöriger innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre gesetzlich versichert war oder ist.
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