Ein Schwangerschaftsabbruch wird auch Abtreibung genannt. Der Abbruch kann in der Regel nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden, danach ist er unzulässig. Ein Schwangerschaftsabbruch kann medizinisch notwendig werden, wenn die Schwangerschaft oder der Geburtsvorgang für die werdende Mutter lebensgefährlich werden könnte. Ein Schwangerschaftsabbruch kann allerdings auch aus sozialen und persönlichen Gründen erfolgen. In Deutschland ist es vorgeschrieben, dass ein Facharzt die Schwangerschaft feststellt. Soll ein Abbruch vorgenommen werden, muss die Schwangere einen Beratungstermin bei einer Beratungsstelle wahrnehmen. Wenn die Schwangere nach dieser Beratung noch immer einen Schwangerschaftsabbruch wünscht, erhält sie von der Beratungsstelle Anschriften von Ärzten, die hierfür in Frage kommen. Laut Gesetz darf der Arzt, der die Schwangerschaft festgestellt hat, den Abbruch keinesfalls selbst vornehmen.
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