Ein Schwangerschaftsabbruch ist grundsätzlich auch in Deutschland möglich und kann bis zur zwölften Woche durchgeführt werden. Ein Abbruch nach der zwölften Woche steht unter Strafe und würde auch von keinem verantwortungsbewussten Arzt durchgeführt werden. Grundsätzlich ist ein gewisses Prozedere erforderlich um einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen. Die Schwangerschaft muss ärztlich festgestellt werden. Besteht der Wunsch, die Schwangerschaft abzubrechen, muss die Schwangere einen Beratungstermin bei einer Beratungsstelle wahrnehmen und sich über Folgen des Abbruchs beraten lassen als auch über ihre Möglichkeiten, das Kind eventuell doch auszutragen. Besteht danach noch immer der Wunsch nach einem Abbruch, bekommt die Schwangere von der Beratungsstelle die Adressen von Ärzten, an die sie sich wenden kann. Der Arzt, der die Schwangerschaft festgestellt hat, darf den Abbruch nicht vornehmen. Die Krankenkassen zahlen den Eingriff in den meisten Fällen, nur wer im Verdienst oberhalb der Einkommensgrenze liegt, muss mit Kosten rechnen, die sich auf etwa 350 Euro belaufen. Viele Schwangere möchten diesem Prozedere entkommen und lassen von daher einen Schwangerschaftsabbruch im Ausland durchführen. Ein Schwangerschaftsabbruch im Ausland ist jedoch immer mit einem hohen Risiko behaftet. Es kann zu Infektionen kommen. Auch ist es schon häufig vorgekommen, dass der Abbruch nicht wirklich erfolgreich war. Das Embryo wurde verletzt, die Schwangerschaft besteht jedoch häufig weiter in diesen Fällen und letztlich besteht dadurch die Möglichkeit, ein schwer behindertes Kind auszutragen. Auch sind schon Fälle bekannt geworden, bei denen innere Organe verletzt wurden und die Betroffene dauerhaft unfruchtbar wurde. Die Krankenkassen können Regressansprüche stellen, wenn ein Schwangerschaftsabbruch im Ausland nicht fachgerecht durchgeführt wurde und die Patientin sich in Deutschland ärztlich behandeln lassen muss um die Folgen zu korrigieren. Die Regressansprüche richten sich in diesen Fällen an die Patienten selbst.
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