Eine Schwangerschaft muss ärztlich festgestellt werden. Hierfür wird die Frau körperlich untersucht, aber auch Urin- und Blutproben werden zur Diagnosebestätigung vorgenommen. Ein Ultraschallbild zählt ebenfalls zu den Diagnosemethoden. Die Maßnahmen zur Feststellung der Schwangerschaft werden vollständig von der Krankenkasse übernommen. Im Verlauf der Schwangerschaft hat die Schwangere das Recht auf regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen unter Zuhilfenahme von Ultraschalluntersuchungen in einer vorgeschriebenen Anzahl, der körperlichen Untersuchung und der Feststellung der Blut- und Urinwerte. Auch die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen werden von den Krankenkassen übernommen. Privatversicherte haben hier, je nach Tarif, häufig den Anspruch auf bessere und teurere Untersuchungsmaßnahmen als gesetzlich Versicherte. e Anzahl von VorsorgeuntersGrundsätzlich ist eine bestimmtuchungen vorgeschrieben, jedoch liegt es im Ermessen des Arztes, wie häufig die Schwangere sich den Vorsorgeuntersuchungen unterziehen sollte. Bei einer Risikoschwangerschaft sind mehr Vorsorgeuntersuchungen notwendig als in einer normal verlaufenden Schwangerschaft. Einige private Gesellschaften bieten Privatversicherten für die Zeit der Schwangerschaft einen Tarifwechsel an. Für diese speziellen Tarife müssen während der Schwangerschaft und bis zur Geburt des Kindes keine Beiträge geleistet werden. Die Schwangerschaft müssen privat Versicherte sofort nach Bekanntwerden der Krankenkasse melden. Gesetzlich Versicherte müssen die Schwangerschaft nicht melden – die Krankenkasse erhält die Meldung durch den behandelnden Arzt.
GELD.de Tipp:
Ob private Krankenversicherung oder
gesetzliche Krankenversicherung,
mit
dem GELD.de Krankenversicherungsvergleich
finden Sie den optimalen Krankenver-
sicherungstarif für sich.
HIER geht's zum Vergleich der Krankenversicherungen...
Zum Jahreswechsel hatten viele Anbieter die Beiträge zur privaten Krankenversicherung verteuert. Mit einem PKV-Wechsel konnten aber Privatversicherte einige hundert Euro sparen. Wie ein Umfrage der Verbraucherzeitschrift... [mehr]
Das Bundesjustizministerium will die Rechte für Kunden einer privaten Krankenversicherung (PKV) stärken. So soll es beispielsweise Verbesserungen bei der Kostenübernahme geben. Bundesjustizministerin Sabine... [mehr]
Nichtzahler in der privaten Krankenversicherung verteuern die PKV-Tarife. Nun könnte damit bald Schluss sein, wenn ein Angebot speziell für Beitragssäumige auf den Weg gebracht wird. Durch Versicherte, die Ihre Beiträge... [mehr]
Mit dem 1. Januar 2012 steigt der maximale Arbeitgeberzuschuss für die private Krankenversicherung auf knapp 280 Euro. Wer als Angestellter oder Arbeiter über der Versicherungspflichtgrenze (2011: 49.500 Euro; 2012: 50.850... [mehr]
Angesichts massiver Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung fordert der Bund der Versicherten (BdV) eine bessere Berechnung der Versicherungsbeiträge. Verbraucher klagen über PKV-Beitragssteigerungen von... [mehr]
Service
Suchen Sie vielleicht?
Informationen