Schutzimpfungen zählen zu den vorbeugenden Maßnahmen und beugen Infektionskrankheiten vor, die schwere und nachhaltige Schäden hinterlassen könnten. Eine Reihe von Schutzimpfungen werden von der Krankenkasse übernommen. Für Kinder als auch Erwachsene gelten Empfehlungen zu Schutzimpfungen. Die meisten hiervon werden von den Krankenkassen finanziert, andere Schutzimpfungen müssen selbst finanziert werden, da sie im eigenen Ermessen liegen und häufig nur auf Grund der individuellen Lebensumstände notwendig werden. Einige Impfungen beugen auch Krankheiten wie der Grippe vor, die zwar lästig ist, aber keine nachhaltigen Schäden hinterlässt, sofern man die Krankheit sorgfältig auskuriert. Auch die Impfung gegen Zeckenbisse und die Folgen daraus müssen selbst finanziert werden, da die Notwendigkeit häufig regional abhängig ist und es Patienten gibt, die besonders gefährdet sind durch ihre Lebensweise, andere wiederum der Gefahr von Zeckenbissen nicht ausgesetzt sind. Bei Auslandsreisen empfiehlt es sich immer, rechtzeitig vor Antritt der Reise mit dem Hausarzt über notwendige Schutzimpfungen zu sprechen. Im asiatischen und afrikanischen Raum kann beispielsweise eine Impfung gegen Malaria notwendig werden. In der Regel wirkt der verabreichte Impfstoff für mehrere Jahre, die Dauer des Impfschutzes wird im Impfpass angegeben. Schutzimpfungen sollten nach dem Ablauf der Impfschutzdauer wiederholt werden. Wichtig ist, dass man nicht an Krankheiten leidet, wenn man eine Schutzimpfung vornehmen lässt. Eine Grippe beispielsweise kann bewirken, dass die Impfung unangenehme Nebenwirkungen hervorruft oder unwirksam wird. Viele Schutzimpfungen rufen allerdings in den ersten Stunden nach der Impfung auch die Symptome hervor, die der Krankheit entsprechen, gegen welche geimpft wurde. Das liegt daran, dass hier eine Immunisierung mit dem entsprechenden Krankheitserreger stattfindet.
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