In Deutschland wird Schmerzensgeld nur in wenigen Fällen ausgezahlt und auch nicht in der Höhe wie es in anderen Ländern üblich ist. Es wird nur dann gezahlt, wenn eine Person bei einem Unfall verletzt wurde. Beim Schmerzensgeld muss der erlittene persönliche Schaden vom materiellen Schaden abgegrenzt werden. Wird beispielsweise das Auto beschädigt während eines Unfalls und der Insasse des KFZ wird verletzt, so handelt es sich hier um zwei Versicherungsfälle bzw. zwei gerichtliche Fälle. Während der Versicherungsfall auch geklärt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss, ist das Schmerzensgeld grundsätzlich nur gerichtlich einzuklagen. Hier existiert eine Tabelle, an dem die Gerichte sich orientieren, wenn es zu Klagen auf Schmerzensgeld kommt. Für eine Querschnittslähmung beispielsweise wird in der Regel ein Schmerzensgeld von 250.000 Euro zugesprochen. Trägt das Unfallopfer eine Mitschuld am Unfall, wird das Schmerzensgeld nach unten korrigiert.
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