Bei der Schiedsklausel handelt es sich um eine Klausel im Versicherungsvertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft. Sie besagt, dass bei eventuellen Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien die Gerichtsbarkeit durch den Staat ausgeschlossen wird. Eine Einigung erfolgt in diesem Fall durch ein Schiedsgericht. Eine Schiedsklausel ist nur dann gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurde. Es kann auch eine Einbindung der Schiedsklausel in den allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgen. Sie kann auch nachträglich, selbst wenn es bereits zu Streitigkeiten gekommen ist, vereinbart werden, muss jedoch schriftlich erfolgen. Es können einzelne Regelungen, wie sie durch ein Schiedsgericht durchgeführt werden, gänzlich aus der Schiedsklausel ausgeschlossen werden. Grundsätzlich ist die Schiedsklausel in fast jedem Versicherungsvertrag Bestandteil und in den allgemeinen Versicherungsbedingungen nachzulesen.
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