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Sammelinkasso

Beim Sammelinkasso handelt es sich um eine besondere Versicherungsform und als solche stellt sie eine Sonderform einer Gruppenversicherung dar. Das bedeutet, dass mehrere Personen eine Gruppenversicherung abschließen und alle darin versicherten Personen Recht auf Leistungen aus dieser Gruppenversicherung haben, jedoch nur ein Versicherungsnehmer als Vertragspartner gilt. Der Vertragspartner im Sammelinkasso verpflichtet sich, die Beiträge in einer Summe für alle Versicherungsnehmer an die Gesellschaft abzuführen. Beim Sammelinkasso muss es sich jedoch um eine zu versichernde Gruppe von mindestens zehn Personen handeln. Für den Geldverkehr dürfen der Gesellschaft keine Kosten entstehen. Versicherungen in der Form von Sammelinkasso werden häufig in Betrieben für die Arbeitnehmer abgeschlossen.

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