Das Sachleistungsprinzip ist Grundlage der gesetzlichen Krankenkassen. Für ihre Beiträge erhalten die Versicherten das Recht einen Arzt aufzusuchen und sich behandeln zu lassen, sowie andere medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel in einem Krankenhaus oder beim Zahnarzt. Die behandelnden Ärzte oder medizinischen Einrichtungen stellen dem Patienten hierfür jedoch keine Rechnung aus, sondern rechnen mit der Krankenkasse ab. Lediglich für Leistungen, die größtenteils selbst getragen werden müssen wie beispielsweise den Zahnersatz, erhält der Patient eine Kopie der Rechnung. Diese dient in diesem Fall dazu, dass er seinen Eigenanteil übernimmt. Die Versicherten haben grundsätzlich keine Berührungspunkte mit der medizinischen Rechnungsstellung und in der Regel keine Ahnung, was für einen Arztbesuch der Krankenkasse in Rechnung gestellt wird. Sie erhalten ihre ärztliche Versorgung, ihre Medikamente und sonstige medizinische Notwendigkeiten aus dem Sachleistungsprinzip heraus als Sachleistung.
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