Von einer Rückstufung spricht man im Versicherungswesen dann, wenn ein Versicherter von einem hohen Tarif in einen niedrigeren Tarif zurück gestuft wird. Seitens der Versicherungsgesellschaft erfolgt in der Regel keine Rückstufung. Diese kann jedoch vom Versicherungsnehmer beantragt werden und die Gesellschaft wird dem Wunsch des Versicherungsnehmers auch Folge leisten. Eine Rückstufung kann zum Beispiel aus finanziellen Gründen erfolgen. Hat ein Versicherungsnehmer in finanziell starken Zeiten einen optimalen Tarif abgeschlossen, kann er aber in finanziell schwachen Zeiten eine Rückstufung in einen niedrigeren Tarif beantragen. Es kann sich unter Umständen finanziell positiv auswirken, eine Rückstufung vom Komforttarif in den Basistarif vornehmen zu lassen. Finanziell schwächere Zeiten müssen nicht bedeuten, dass man seine private Krankenversicherung kündigen sollte, im Gegenteil: Bei der gesetzlichen Krankenversicherung betragen die Beiträge für die Basisversorgung häufig sogar das doppelte. Auch nach einer erfolgten Rückstufung kann jederzeit wieder in einen besseren Tarif gewechselt werden.
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