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Rückstellung

Der Begriff Rückstellung entstammt der privaten Krankenversicherung. Hierunter sind Rücklagen zu verstehen, die der Versicherte bildet. Der Krankenversicherungsbeitrag in der privaten Krankenversicherung errechnet sich aus dem Eintrittsalter, dem Geschlecht und dem persönlichen Risiko des Versicherungsnehmers, sowie einem bestimmten Betrag für die Rückstellung. Mit diesem Betrag bildet die Gesellschaft Altersrücklagen auf dem Versicherungskonto des Versicherungsnehmers. Dauerhaft sollen die Beiträge auf diesem Weg finanzierbar bleiben, besonders im höheren Lebensalter. Der erhöhte Beitrag, der die Rückstellung beinhaltet, ist bis zum 60. Lebensjahr zu leisten. Mit den über viele Jahre getätigten Rücklagen werden die Mehrkosten finanziert, die sich ab dem 65. Lebensjahr ergeben, ohne dass die Beiträge angehoben werden.

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