Grundsätzlich erfolgt die Aufnahme in eine Versicherung, gleich ob es sich hierbei um eine private Krankenversicherung handelt oder um eine Sachversicherung, zu einem festgelegten Zeitpunkt in der Zukunft. In der Regel beginnt eine neu abgeschlossene Versicherung zum Anfang des kommenden Kalendermonats, in vielen Fällen auch zum Anfang des übernächsten Kalendermonats. Es kann jedoch auch eine Rückdatierung erfolgen. Eine Rückdatierung wird dann vorgenommen, wenn ohne eine solche Lücken im Versicherungsverlauf entstehen würden. Bei einer Rückdatierung wird allerdings nur der Versicherungsbeginn zurückdatiert. Der Versicherungsnehmer muss den Beitrag für die Zeit der Rückdatierung leisten und somit entstehen keine Lücken im Versicherungsverlauf. Hat ein Antragsteller beispielsweise die gesetzliche Krankenkasse zum 1. April verlassen und schließt erst Mitte April einen Antrag auf Versicherung mit einer privaten Krankenversicherung, so kann eine Rückdatierung unter Begleichung des fälligen Beitrags zum 1. April vorgenommen werden.
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