Das Risikomerkmal spielt eine wichtige Rolle bei der Vertragsgestaltung und dem grundsätzlichen Abschluss eines Vertrages zwischen einer Versicherungsgesellschaft und einem Antragsteller. Die Risikomerkmale ergeben sich aus den Angaben des Antragsstellers im Antrag auf Versicherung. Versicherungsgesellschaften unterscheiden subjektive von objektiven Risiken. Subjektive Risikomerkmale ergeben sich aus der Person des Antragsstellers selbst und sind abhängig von seiner Lebensführung. Ein Raucher hat ein höheres gesundheitliches Risiko als ein Nichtraucher. Übergewicht einer Person bedeutet für die Versicherungsgesellschaft ein höheres Risikomerkmal als Normalgewicht. Auch die Risiken des Berufs sind mit einzubeziehen sowie die Risiken, die sich eventuell durch Sport in der Freizeit ergeben. Ein Büroangestellter bezüglich der Ausübung seines Berufes ein geringeres Risiko als ein Dachdecker. Ein Mensch, der in seiner Freizeit joggt, bringt weniger Risikomerkmale mit sich als ein Bergsteiger. Hinzu addieren sich die objektiven Risikomerkmale, die sich aus dem bekannten Gesundheitszustand heraus ergeben. Die Versicherungsgesellschaften dürfen einen Risikoaufschlag erheben, wenn sich durch das Risikomerkmal eindeutig ein höheres Versicherungsrisiko ergibt.
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