Zur Heilung von Krankheiten werden in den meisten Fällen Medikamente eingesetzt. Die meisten davon sind nur gegen Rezept in der Apotheke erhältlich. Der behandelnde Arzt kann ein solches Rezept ausstellen. Ohne Rezept dürfen Apotheken viele Medikamente nicht an die Patienten herausgeben. Die Kosten für rezeptierte Medikamente werden zum großen Teil von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, jedoch muss der Versicherte einen Eigenanteil leisten. Die Kosten werden außerdem nur dann übernommen, wenn das Medikament medizinisch notwendig ist, um die Krankheit zu heilen oder die Genesung schneller herbei zu führen. Die Ärzte sind hier dazu verpflichtet, wirtschaftlich zu arbeiten, was bedeutet: wenn zwei Medikamente auf dem Markt erhältlich sind, welche gegen die gleiche Krankheit eingesetzt werden können, so ist der Arzt grundsätzlich verpflichtet, für den gesetzlich Versicherten das billigste Medikament zu wählen. Privat Versicherte erhalten eine volle Erstattung ihrer Kosten für Medikamente auf Rezept, abzüglich des jährlich vereinbarten Eigenanteils.
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