Rentner erhalten einen Anteil zu ihren Krankheitskosten. Privatversicherte Rentner können häufig ihre Beiträge mit dem gezahlten Zuschuss decken, sofern sie vor Eintritt in die Rente viele Jahre lang privat versichert waren und entsprechende Altersrückstellungen gebildet haben. Die Beiträge können finanzierbar gehalten werden, jedoch ist häufig mit dem Eintritt in das Rentenalter eine Rückstufung in den Basistarif notwendig. Grundsätzlich haben Rentner mit dem Eintritt in die Rente auch die Möglichkeit, wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert zu werden, denn mit dem Eintritt in die Rente wird der Rentner wieder versicherungspflichtig. Er kann allerdings eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen. Die privaten Krankenversicherungen nehmen nur Personen bis zu einem Alter von 55 Jahren in die private Krankenversicherung auf. Ein Rentner, der immer gesetzlich versichert war, sollte auch in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Die Gesellschaften müssten ansonsten sehr hohe Beiträge erheben, die kaum von einem Einzelnen zu finanzieren wären.
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