Wenn ein Patient ärztliche Leistungen in Anspruch genommen hat und eine längere, ambulante Behandlung erfolgen musste, um eine Krankheit zu heilen, so kann er im Anschluss eine Rehabilitationskur beantragen. Die Rehabilitationskur hat das Ziel, den Patienten nach einer langen, überstandenen Krankheit, seelischen Erkrankung oder nach einem Unfall und der Genesung von den Unfallfolgen, wieder vollständig herzustellen. Die gesetzliche Krankenkasse kommt für die Kosten einer Rehabilitationskur dann auf, wenn die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden kann. Grundsätzlich findet eine Rehabilitationskur stationär statt, das heißt, der Patient verbringt die Zeit seiner Kur in einer Fachklinik und unterzieht sich dort unterschiedlichen Maßnahmen, die eine heilende Wirkung haben. Jedoch kann eine Rehabilitationskur auch ambulant durchgeführt werden. Privat Versicherte erhalten zur Deckung der Kosten für die Rehabilitationskur einen festen Tagessatz. Gesetzlich Versicherte müssen einen Eigenanteil in Höhe von 10 Euro pro Tag zahlen, jedoch ist die Zuzahlung auf 14 Tage begrenzt.
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