Regress bedeutet grundsätzlich die Pflicht zum Schadenersatz durch die Partei, welche einen Schaden verursacht hat. Bezüglich der privaten Krankenversicherung kann ein Regress bedeuten, dass der privaten Krankenkasse Kosten für Heilungsmaßnahmen ihres Versicherten in Rechnung gestellt wurden, die aber nur notwendig wurden, weil eine dritte Person diesen Schaden verursacht hat. Hierbei kann es sich beispielsweise um jemanden handeln, der von einer dritten Person absichtlich verletzt wurde oder während eines Unfalls, an dem die dritte Person alleinige Schuld trägt. Die Versicherungsgesellschaft kann hier von der Person Regress fordern, welche den Unfall verursacht hat. Häufig kommt es aus diesem Grund insbesondere nach Unfällen oder Gewalttaten zu Regressverhandlungen. Da die Regresspflichtigen in der Regel die Kosten nicht übernehmen können, muss hier häufig die Haftpflichtversicherung einspringen.
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