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Regelversorgung Zahnersatz

Die Regelversorgung für Zahnersatz erfolgt seit der Gesundheitsreform von 2005 immer aufgrund einer Befundsdiagnose durch den Zahnarzt. Der Befund lautet in der Regel bei Zahnersatz, dass ein Zahn fehlt oder überkront werden muss. Für diese Diagnose wird seitens der Krankenkasse ein Zuschuss zu den Kosten für den Zahnersatz gewährt, welcher der Regelversorgung für Zahnersatz entspricht. Entscheidet sich der Patient für eine andere Variante im Zahnersatz, so erhält er lediglich die Kosten erstattet, die aufgrund des Befundes durch den Zahnarzt seitens der Krankenkasse gewährt werden. Ein ungleich teureres Implantat beispielsweise muss der Patient weitgehend selbst finanzieren und darf nur den Zuschuss für die Regelversorgung für den Zahnersatz in Anspruch nehmen. In der Regelversorgung für Zahnersatz ist das zahnärztliche Honorar enthalten sowie die Laborkosten und die Materialkosten.

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