Private Krankenversicherungen unterliegen dem Versicherungsrecht, aber auch dem geltenden Recht bezüglich des Sozialgesetzbuches. Die Rechtsgrundlagen der PKV wurden daher politisch ebenso gründlich geregelt wie die der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Rechtsgrundlagen der PKV können im BGB wie auch im Handelsgesetzbuch, im Versicherungsvertragsgesetz und im Versicherungsaufsichtsgesetz nachgelesen werden. Die privaten Krankenkassen haben außerdem in ihren Entscheidungen die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die allgemeinen Versicherungsbedingungen zu beachten. Grundsätzlich gilt jedoch der Tarif mit allen Rechten, Pflichten und Vertragspunkten, die im individuellen Einzelvertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft vereinbart wurden. Die Vereinbarungen in den Einzelverträgen müssen jedoch geltendem Recht entsprechen. Die Versicherungsbedingungen sind dem Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss auszuhändigen. Wichtige Bestimmungen zur Mitgliedschaft, aber auch zur Kündigung, zu den Rechten und Pflichten beider Seiten, sind im Vertrag selbst sowie in den Versicherungsbedingungen geregelt.
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