Bei einer Quittung handelt es sich um den Beleg für eine geleistete Zahlung. Im eigenen Interesse sind Zahlungsbelege immer gut sortiert aufzubewahren. Sie dienen nicht nur als Beleg für eine Zahlung. Bei vielen Waren und Geräten ist eine Reklamation nur möglich, wenn die Quittung vorgelegt werden kann. Viele Belege können am Jahresende bei der Steuererklärung verwendet werden, um Sonderausgaben zu beweisen, die bestritten werden mussten. Bei Arbeitern und Angestellten kann es sich hier um Arbeitskleidung, Fachliteratur oder Fortbildungskosten handeln. Bei Selbstständigen können alle Ausgaben, die einen betriebsrelevanten Hintergrund haben, gegen Beleg geltend gemacht und vom Betriebsergebnis abgezogen werden. Wer privat krankenversichert ist, kann seine Belege bei der Krankenversicherung einreichen und erhält gegen Vorlage der Belege die Beträge zurück erstattet. Von der Erstattung abgezogen wird allerdings der im Vertrag vereinbarte Eigenanteil. Alles was über diesen Betrag hinausgeht, erhält der Versicherte gegen vorgelegte Quittung zurück. Auch die Arztrechnung, sofern sie Stempel und Unterschrift des Arztes beinhaltet, zählt zu den Belegen, die eingereicht werden können.
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