Kostenlose Informationen und Vergleiche von Geld.de Bild
Bekannt aus der TV Werbung

Pflichtversicherungsgrenze

Arbeitnehmer sind in den meisten Fällen versicherungspflichtig. Das bedeutet, dass von ihrem Gehalt die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung, aber auch für die Rentenversicherung, die Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung durch den Arbeitgeber einbehalten werden. Er stockt die Beiträge mit seinem Arbeitgeberanteil auf und überweist diese dann an die zuständigen Träger. Erst wenn die Pflichtversicherungsgrenze erreicht ist, kann sich ein Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Pflichtversicherungsgrenze liegt derzeit bei einem Jahreseinkommen von 48.600 Euro. Dieses Einkommen muss in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren erreicht worden sein, damit im vierten Jahr eine Befreiung von der Versicherungspflicht erfolgen kann. Ist die Versicherungspflichtgrenze erreicht und die Befreiung von der Versicherungspflicht erfolgt, kann der Arbeitnehmer eine private Krankenversicherung abschließen.

GELD.de Tipp: Ob private Krankenversicherung oder gesetzliche Krankenversicherung,
mit dem GELD.de Krankenversicherungsvergleich finden Sie den optimalen Krankenver-
sicherungstarif für sich.
HIER geht's zum Vergleich der Krankenversicherungen...

Krankenversicherung - kostenloser Vergleich
Vorname * Nachname *
Strasse * Hausnummer *
PLZ * Stadt *
Telefon* Email *
Beruf * Jahreseinkommen*
Geburtsdatum * Geschlecht* männlich
weiblich
Ja, ich habe die Bestimmungen zum Datenschutz gelesen und stimme zu!*
Ihre persönlichen Angaben werden über eine sichere Verbindung (SSL) gesendet!
Rabatt höhere Leistungen kompetenter Support immer den günstigen Tarif umfangreiche Information

Aktuelles aus unserem GELD.de-Blog

Partnerprogramm  |   Für Makler  |   Werbung  |   Wir über uns  |   Newsletter  
Presse  |   Jobs  |   Partner  |   Kontakt

Versicherungsgesellschaften |  Krankenkassen |  Kreditinstitute |  Bausparkassen |  GELD.de - Top Produkte 
Wissen |  Impressum |  Datenschutz |  AGB |  Sitemap

Copyright © Geld.de 2012. Alle Rechte vorbehalten.