Pflichtversicherte sind zwangsversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung, der Pflegeversicherung und der Arbeitslosenversicherung. Es handelt sich hier um Arbeitnehmer in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis mit einem Jahreseinkommen, welches unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Auch Erwerbslose sind Pflichtversicherte. Die Beiträge zu den Pflichtversicherungen werden direkt vom Bruttogehalt einbehalten und zusammen mit dem Arbeitgeberanteil an die Träger überwiesen. Pflichtversicherte dürfen der privaten Krankenversicherung nicht beitreten. Jedoch wird auch Pflichtversicherten geraten, private Zusatzversicherungen ergänzend zu ihrer gesetzlichen Krankenversicherung abzuschließen. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist stark eingeschränkt und bietet nur eine Basisversorgung. Die Zuzahlungen für Zahnersatz, Brillen und andere benötigte Heil- und Hilfsmittel sind sehr hoch und können mit Zusatzversicherungen aufgefangen werden. Zusatzversicherungen gibt es schon für sehr geringe Beiträge und können für die gesamte Familie abgeschlossen werden.
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