Kinder, die in einem Haushalt aufgenommen wurden, für die jedoch kein Adoptionsverfahren angestrebt wird, gelten als Pflegekinder. Pflegekinder sind häufig nicht zur Adoption freigegeben, auch wenn die leiblichen Eltern sie nicht versorgen können, wollen oder dürfen. Oft verbringen Pflegekinder nur eine begrenzte Zeit in einem Haushalt, wenn die Eltern vorübergehend aus gesundheitlichen oder seelischen Gründen die Betreuung nicht selbst übernehmen können. In vielen Fällen werden die Kinder auch durch das Jugendamt aus den Familien genommen, weil die Eltern mit der Betreuung und Versorgung überfordert sind oder den Kindern aus anderen Gründen ein Verbleiben in der Familie nicht zugemutet werden kann. Unter bestimmten Voraussetzungen können Pflegekinder innerhalb der gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden. Sind die Pflegeeltern privat versichert, kann das Pflegekind grundsätzlich gegen einen ermäßigten Beitrag mitversichert werden.
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