Bei einer Pflegefachkraft handelt es sich um eine medizinisch ausgebildete Person in der Kranken- und Altenpflege. Die genauen Berufsbezeichnungen lauten Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpflegerin und Altenpfleger, heute nennt sich Fachpersonal auch Gesundheitspfleger/-in. Die Ausbildung dauert drei Jahre und wird in einer Klinik oder einer pflegenden Einrichtung absolviert. Sie endet mit dem Staatsexamen. Nach dem Ablegen des Examens darf die Pflegefachkraft die medizinische Pflege nach ärztlicher Anweisung durchführen. Die Pflegefachkraft darf Medikamente stellen und verteilen, aber auch den Patienten verabreichen. Das schließt das Spritzen von Medikamenten ein. Die Pflegefachkraft ist auch zuständig für die Überwachung der Vitalwerte, prüft Blutzucker und Kreislauf und trägt in der Regel die Verantwortung für den reibungslosen Ablauf der Station bzw. für die Betreuung der ihr zugewiesenen Patienten. Die Pflegefachkraft arbeitet, speziell in Pflegeheimen, häufig mit Pflegehelfern zusammen, denen gegenüber sie weisungsberechtigt ist. Die Pflegehelfer arbeiten nach ihren Anweisungen, die Verantwortung trägt die Pflegefachkraft. Den Pflegehelfern dürfen nur Tätigkeiten zugewiesen werden, die keine medizinische Ausbildung erfordern. In der Regel betreuen die Pflegehelfer die Patienten hinsichtlich der Körperhygiene und der Nahrungsaufnahme und sind für die Ordnung auf der Station zuständig, während die Pflegefachkraft die medizinische Versorgung übernimmt, in Notfällen die Entscheidungen zu treffen hat, für die Dokumentation innerhalb ihres Dienstes zuständig ist und die Station an die nachfolgende Schicht zu übergeben hat.
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