Jeder volljährige Bürger hat das Recht, eine Patientenverfügung zu beschließen. Sie muss jedoch notariell beglaubigt werden. Bei der Patientenverfügung handelt es sich um den letzten Willen hinsichtlich der medizinischen Versorgung für den Fall, dass ein Unfall geschieht oder eine Krankheit ausbricht, die den Patienten handlungs- und entscheidungsunfähig machen. Grundsätzlich sind Ärzte und Pflegepersonal dazu verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, die das Leben retten und verlängern. Darunter fallen auch Maßnahmen wie Notoperationen, künstliche Ernährung und künstliche Beatmung. Der Patient jedoch hat, sofern er bei Bewusstsein ist, immer das Recht, die Entscheidungen hierüber selbst zu treffen. Wenn er keine Behandlung wünscht, auch wenn die Entscheidung in vollem Bewusstsein über den daraus folgenden Tod getroffen wird, so gibt er eine schriftliche Erklärung ab und die notwendigen Behandlungen werden nicht durchgeführt. Ist er jedoch nicht mehr in der Lage, eine autonome Entscheidung zu treffen, greift die Patientenverfügung, sofern er eine solche verfasst hat. Was darin festgehalten ist, ist bindend für Ärzte und Pflegepersonal. Die Patientenverfügung wird derzeit von den gesetzgebenden Instanzen geprüft. In vielen Fällen liegt eine Patientenverfügung vor, doch die Angehörigen treffen andere Entscheidungen. Damit dies nicht möglich ist, ist es unbedingt notwendig, dass die Patientenverfügung notariell beglaubigt wurde. Auch Entscheidungen für oder gegen eine Organspende können hier festgehalten werden.
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