Jeder Arzt ist zum Führen einer Patientenkartei verpflichtet und wird dies schon im eigenen Interesse tun. In der Patientenkartei werden nicht nur die persönlichen Daten des Patienten aufgenommen, sondern auch dessen Arztbesuche dokumentiert. Diagnosen, verschriebene Medikamente und Überweisungen zu Fachärzten sowie Fortschritte in der Heilung werden hier schriftlich festgehalten. Die Patientenkartei liefert dem Arzt wichtige Anhaltspunkte zum Gesundheitszustand des Patienten, da sie ein Gesamtbild aufzeigt. Da die Patientenkartei sehr persönliche Daten des Patienten enthält, darf sie auf keinen Fall Dritten zugänglich gemacht werden. Lediglich die Krankenkassen haben ein Recht auf Einsicht sowie der Patient selbst. Die Unterlagen aus der Patientenkartei sind in verschlossenen Schränken aufzubewahren. Bei Arztwechsel des Patienten ist der Arzt nicht verpflichtet, seine Dokumentation dem weiter behandelnden Arzt zu übergeben. Im Normalfall kann man jedoch als Patient darum bitten, speziell dann, wenn ein Umzug ansteht und der Arzt auf Grund von großer Entfernung gewechselt werden muss. Liegen keine ernsthaften Erkrankungen vor, besteht kein Grund zur Mitnahme der Patientenkartei. Wurden jedoch Krankheiten diagnostiziert, die weiter behandelt werden müssen, wird der Arzt in der Regel die Patientenkartei herausgeben bzw. an den nächsten, behandelnden Arzt schicken. Dies setzt jedoch die schriftliche Einverständniserklärung des Patienten voraus.
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