Ein Vertrag ist immer ein Abkommen zwischen zwei oder mehr Parteien. Hinsichtlich der privaten Krankenversicherung handelt es sich hier um ein Vertragsverhältnis zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherungsnehmer. Beide Vertragsparteien haben Rechte und Pflichten, die im Vertragsinhalt genau geregelt sind. Jede Seite kann den Versicherungsvertrag kündigen. In der Regel erfolgt die ordentliche Kündigung seitens des Versicherungsnehmers, sofern er den Vertrag nicht länger aufrecht erhalten möchte, möglicherweise um zu einer anderen Gesellschaft zu wechseln. Die ordentliche Kündigung erfolgt grundsätzlich unter der Beachtung der Kündigungsfrist, die im Vertrag genau geregelt ist. In den meisten Fällen beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Jahresende oder drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Hier gibt es einen Unterschied, der unbedingt zu beachten ist. Erfolgte der Eintritt in den Vertrag am 1. Juni eines Jahres, so beginnt an diesem Tag das Versicherungsjahr. Es endet am 31. Mai des Folgejahres. Eine Kündigung des Vertrags müsste also in diesem Fall bereits im Februar zum 31. Mai erfolgen. Kann der Vertrag zum Ende des Jahres gekündigt werden, müsste die Kündigung im September zum Ende des Jahres erfolgen. Die ordentliche Kündigung steht im Gegensatz zur außerordentlichen Kündigung, die beispielsweise dann erfolgen kann, wenn eine der Vertragsparteien ihren Vertragspflichten nicht nachkommt
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