Wenn eine private Versicherungsgesellschaft mit einem Neukunden einen Vertrag auf Versicherung schließt, wird zunächst das Risiko des Kunden bewertet. Der Kunde muss die Fragen zur Gesundheit und zu seinen allgemeinen Lebensumständen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäß beantworten. Aus diesen Antworten erfolgt die Bewertung des Versicherungsrisikos, das bedeutet: es wird geschätzt wie hoch die Möglichkeiten von Erkrankungen oder chronischen Krankheiten, Sportunfällen oder Berufsunfällen sind, die ein hohes Risiko für die Versicherungsgesellschaft darstellen könnten. Das Alter des Versicherten fließt ebenfalls in die Bewertung mit ein. Ein objektives Risiko wird aus all den Angaben des Versicherungsnehmers geschätzt und daraufhin wird der Beitrag kalkuliert. Durch ein objektives Risikos wird auch eingeschätzt, ob der Antragsteller überhaupt in die Versicherung aufgenommen werden kann. Liegt ein erhöhtes, objektives Risiko vor, darf die Gesellschaft einen Risikozuschlag erheben. Das objektive Risiko steht im Gegensatz zum subjektiven Risiko, welches sich aus den Verhaltensweisen und der allgemeinen Lebensführung des Versicherungsnehmers ergibt.
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