Jede Frau, bei der eine Schwangerschaft festgestellt wurde, hat das Recht auf die Mutterschaftsvorsorge während der Schwangerschaft. Hierbei spielt es keine Rolle, ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Im Rahmen jeder Krankenversicherung steht ihr eine vorgeschriebene Anzahl von Vorsorgeuntersuchungen zu. Besteht ein besonderes Risiko während der Schwangerschaft, so muss die Krankenversicherung auch für spezielle Vorsorgeuntersuchungen aufkommen, die bei normal verlaufenden Schwangerschaften nicht durchgeführt werden. Zur Mutterschaftsvorsorge zählen alle notwendigen Blut- und Urinuntersuchungen sowie Ultraschalluntersuchungen und medizinisch notwendige Medikamente und Heilmaßnahmen. Schwangere Frauen, die privat versichert sind, haben je nach gewähltem Tarif unter Umständen einen Anspruch auf bessere Vorsorgeleistungen in der Mutterschaftsvorsorge. Der Arzt kann eine Reihe von zusätzlichen Untersuchungen durchführen, die nicht dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen und von gesetzlich Versicherten privat gezahlt werden müssen. Wer privat in einem höheren Tarif versichert ist, hat einen Anspruch auf die Kostenübernahme dieser besonderen Vorsorgeleistungen.
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