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Mutterschaftsurlaub

Eigentlich ist der Begriff Mutterschaftsurlaub veraltet. Der Mutterschaftsurlaub existiert seit 1986 nicht mehr und wurde durch den Erziehungsurlaub ersetzt. Der Erziehungsurlaub hängt mit der Zahlung des Erziehungsgeldes zusammen, welches inzwischen allerdings auch nur noch teilweise gezahlt wird. Arbeitnehmer, die den Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen, erhalten während ihrer Elternzeit das so genannte Elterngeld. Das Erziehungsgeld wird nur noch Personen gezahlt, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen. Es beträgt 300 Euro monatlich. Arbeitnehmer in der Elternzeit erhalten ab der neunten Woche nach der Geburt ein Elterngeld in Höhe von 67 Prozent ihres letzten Nettogehaltes. Der Betrag von mindestens 300 Euro gilt hier als Minimum, es wird ein Betrag von maximal 1800 Euro ausgezahlt. Alleinerziehende können das Elterngeld für 14 Monate in Anspruch nehmen, Verheiratete können sich die Elternzeit aufteilen und jeweils sieben Monate Elternzeit für sich in Anspruch nehmen - bei Zahlung von 67 Prozent des letzten Nettogehaltes. Die Elternzeit müssen Eltern allerdings bereits vor der Geburt des Kindes beim Arbeitgeber beantragen. Der Mutterschaftsurlaub ist in diesem Sinne also nicht mehr existent. Der Begriff wird aber häufig verwendet für die sechs Wochen vor und die acht Wochen nach der Geburt.

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