Die Mutterschaft beginnt biologisch immer mit der Zeugung des Kindes, jedoch erhält die Mutterschaft im Versicherungsrecht wie auch im Arbeitsrechterst mit der Feststellung Bedeutung. Die werdende Mutter erhält sofort nach der Feststellung der Schwangerschaft einen Mutterpass und fällt ab sofort unter die Regeln des Mutterschutzgesetzes. Im Mutterpass werden die Anamnesedaten der werdenden Mutter festgehalten, die Ergebnisse der Blut- und Urinuntersuchungen werden eingetragen sowie die Messergebnisse des Ultraschalls. Den Mutterpass muss die werdende Mutter stets bei sich tragen. Die Schwangerschaft wird der gesetzlichen Krankenkasse sofort gemeldet, da der Gynäkologe mit der Krankenkasse abrechnen muss. Bei privat Versicherten Müttern obliegt die Meldung der Mutterschaft ihnen selbst.
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