Müttergenesungskuren wurden in den Fünfziger Jahren eingeführt. Mütter haben viel zu leisten. Sie erziehen ihre Kinder, kümmern sich um den Haushalt und um kranke Familienmitglieder, sind zudem meist berufstätig. Das kann zu Überforderung führen. Häufig macht sich dies durch ein geschwächtes Immunsystem bemerkbar sowie durch zahlreiche psychische Symptome bis hin zu starken Depressionen. Um Müttern eine speziell auf sie ausgerichtete Erholung bieten zu können, wurden Müttergenesungskuren eingeführt. In der Regel dauern sie zwischen drei und sechs Wochen. Für Müttergenesungskuren wurden von den Krankenkassen spezielle Kurheime eingerichtet. Die Mütter können ihre Kinder mitnehmen und tagsüber werden diese betreut, während die Mütter Heilbehandlungsmaßnahmen wahrnehmen, psychologische Betreuung in Anspruch nehmen oder gemeinsam mit anderen Müttern Ausflüge unternehmen. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Kosten für Müttergenesungskuren bei medizinischer Notwendigkeit vollständig übernommen. Die medizinische Notwendigkeit muss jedoch in einem komplizierten Verfahren nachgewiesen werden. In der privaten Krankenversicherung werden Müttergenesungskuren ebenfalls übernommen, jedoch hängt es vom gewählten Tarif ab, inwieweit die Kur finanziert wird und in welcher Form die Erstattung erfolgt. In den meisten Fällen wird ein fester Tagessatz für Kuren und Heilmaßnahmen gezahlt.
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