Wer eine Sachversicherung abschließt wie beispielsweise eine Rechtsschutzversicherung oder eine Haftpflichtversicherung kann als seinen Lebensgefährten, Ehepartner oder ein im Haushalt lebendes Kind als mitversicherte Person mit einschließen lassen. Versicherungsnehmer ist in diesem Fall der Vertragspartner, jedoch kommt die Versicherungsgesellschaft auch für Schäden auf, die durch die mitversicherte Person entstanden sind, sofern kein absichtliches Verschulden vorliegt. Auch in eine private Krankenversicherung kann unter Umständen eine Person als mitversicherte Person eingeschlossen werden. Wenn der Ehepartner keiner versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, besteht die Möglichkeit, ihn als mitversicherte Person in eine private Krankenversicherung aufzunehmen. Die mitversicherte Person darf jedoch nur zu den gleichen Konditionen versichert werden wie der Versicherungsnehmer selbst und keinesfalls in einem höheren Tarif. Für eine mitversicherte Person gewährt die private Krankenversicherung Beitragsnachlässe. Im Rahmen einer Sachversicherung ist die mitversicherte Person meist beitragsfrei eingeschlossen, da sich die Sachversicherungen auf Einzelschäden innerhalb eines gemeinsamen Haushalts beziehen.
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