Grundsätzlich dürfen Minderjährige in der PKV mitversichert werden, sofern ein erziehendes Elternteil privat krankenversichert ist und der Minderjährige noch nicht in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht. Sie gelten hier jedoch lediglich als mitversichert. Wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, dürfen Minderjährige sich auch selbst privat krankenversichern, jedoch ist hierfür die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Der Eintritt in die private Krankenversicherung steht grundsätzlich nur Personen frei, die nicht unter die Versicherungspflicht fallen. Im Grunde handelt es sich hier um Selbstständige und Freiberufler sowie Beamte und Beamtenanwärter. Es gibt Fälle von Minderjährigen, die bereits sehr erfolgreich einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen. Diese dürfen eine private Krankenversicherung abschließen. Die Erziehungsberechtigten müssen jedoch ihr Einverständnis erteilen, dass sich die Minderjährigen in der PKV versichern dürfen, und den Vertrag mit unterschreiben.
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