Mit Wirkung zum 1. Januar 2009 und im Zuge der letzten Gesundheitsreform mussten die privaten Krankenkassen den bundesweit einheitlichen Basistarif anbieten. Es existiert eine einheitliche Regelung für die Merkmale der Basis-Tarife. Die privaten Krankenkassen sind verpflichtet, die Antragsteller in den Basistarif aufzunehmen, die den Bedingungen der privaten Krankenversicherung entsprechen. Sie dürfen allerdings eine Risikoprüfung verlangen. Risikozuschläge sind im Basistarif nicht erlaubt, wenn sie aus der Risikoprüfung heraus erhoben werden. Die Unternehmen dürfen allerdings fiktive Zuschläge erheben. Weitere Merkmale der Basis-Tarife sind, dass der Leistungskatalog im Basistarif grundsätzlich dem der gesetzlichen Krankenkasse entspricht. Der Versicherte kann allerdings die Höhe des Selbstbehaltes frei wählen und damit den Beitrag erheblich reduzieren. Auch kann er Ergänzungsversicherungen abschließen. Der Höchstbeitrag des Basistarifes ist auf den gleichen Betrag begrenzt, der in der gesetzlichen Krankenversicherung als Höchstbeitrag gilt.
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