Wenn für einen Versicherten ein stationärer Krankenhausaufenthalt notwendig wird, so erfolgt die Unterbringung üblicherweise in einem Mehrbettzimmer. Normalerweise handelt es sich um Dreibettzimmer, häufig sind auch vier Patienten in einem Zimmer untergebracht. Hierfür fällt ein gewisser Tagessatz an, der vom Krankenhaus der zuständigen Krankenkasse in Rechnung gestellt wird. Die Unterbringung des Patienten im Mehrbettzimmer ist die für die Krankenversicherung kostengünstigste Variante. Höhere Kosten für die Genesung und Unterbringung in einem Einzelzimmer werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Privatversicherte können, sofern sie in ihrem Vertrag mit der Krankenversicherung die Genesung im Einzelzimmer vereinbart haben, auf die Zuweisung eines Einzelzimmers bestehen. Die private Krankenkasse übernimmt diese Kosten vollständig. In der Regel ist in diesem Tarif auch die Behandlung durch den Chefarzt enthalten. Privatversicherte, die diese Leistung abgeschlossen haben, aber auf die Genesung im Einzelzimmer und die Chefarztbehandlung verzichten und sich stattdessen im Mehrbettzimmer unterbringen lassen, haben einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich durch ihre Krankenkasse.
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