Medizinstudenten benötigen neben ihrem theoretischen Studium an der Universität, welches auch praktische Übungen enthält, einen Nachweis über eine praktische Tätigkeit von 18 Monaten in einer Klinik. Nach dem theoretischen Studium findet ein praktisches Jahr in einer Klinik statt. Danach erfolgt das zweite Staatsexamen als Arzt. Das ärztliche Praktikum schließt sich an das theoretische Studium und den praktischen Teil des Studiums an. Erst nach der Ableistung wird die Approbation erteilt. Der Arzt legt hierfür sein drittes Staatsexamen ab. Grundsätzlich wird hier aber von Medizinstudenten im Praktikum gesprochen. Medizinstudenten im Praktikum dürfen sich sowohl gesetzlich als auch privat krankenversichern. Nach der Approbation sind sie grundsätzlich ein gerne gesehenes Klientel in der privaten Krankenversicherung, welches Sondertarife erhält, da ein Arzt auftretende Beschwerden im Grunde meist selbst behandeln kann. Aus diesem Grund erhalten auch Medizinstudenten im Praktikum häufig Sondertarife, die für sie als junge Menschen meist einen zeitigen Einstieg in die private Krankenversicherung bedeuten.
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