Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur die Leistungen, die in ihrem Leistungskatalog enthalten sind. Ärzte und Zahnärzte sind dazu angehalten, in den Therapien für ihre Patienten wirtschaftlich zu entscheiden. Aus diesem Grund müssen immer die günstigsten Medikamente gewählt werden. Wenn Heil- und Hilfsmittel erforderlich sind, um eine Therapie zu unterstützen oder die Lebensqualität des Patienten zu verbessern, müssen auch hier die günstigsten Mittel gewählt werden. Die Versicherten müssen verordnete Heil- und Hilfsmittel bei der Krankenkasse beantragen. Damit diese genehmigt werden, muss die medizinische Notwendigkeit dieser Mittel nachgewiesen werden. Dabei genügt es nicht immer, dass ein Rezept des Arztes vorliegt. Die gesetzlichen Krankenkassen entscheiden in einigen Fällen intern und nach Einblick in das Krankheitsbild des Betroffenen, ob eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Ist die medizinische Notwendigkeit ersichtlich, genehmigt die Krankenkasse einen gewissen Betrag für die Heil- und Hilfsmittel. Erst dann darf der Patient die benötigten Heil- und Hilfsmittel kaufen. Alles, was die von der gesetzlichen Krankenkasse bewilligte Summe übersteigt, muss der Patient selbst finanzieren. Die privaten Krankenkassen sind in diesen Entscheidungen großzügiger. In Abhängigkeit von dem gewählten Tarif werden die Heil- und Hilfsmittel vollständig übernommen, abzüglich des vereinbarten, jährlichen Selbstbehalts des Versicherten.
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