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Listenmeldung

Die Listenmeldung wird von Arbeitgebern verwendet, die innerhalb von einem kurzen Zeitraum mehrere Beschäftigte eingestellt haben und diese den Krankenkassen melden möchten. Eine Meldung bei der Krankenkasse ist Pflicht. Wenn die Arbeitnehmer höchstens sechs Tage in einem Monat im Unternehmen beschäftigt waren, ist die Listenmeldung möglich. Der Unternehmer nimmt sie mit ihrem Namen in eine Liste auf und übersendet diese Liste als Listenmeldung an die Krankenkassen. Für den Unternehmer stellt dies ein vereinfachtes Anmeldeverfahren dar. Die Listenmeldung ist nur in entsprechenden Ausnahmefällen erlaubt und hier geht man davon aus, dass die Beschäftigten ohnehin nicht im Betrieb bleiben und nur kurzfristig benötigt werden. Wenn bei Supermarktketten Inventuren stattfinden, werden häufig Aushilfen für ein paar Tage angeheuert und in einer Listenmeldung den Krankenkassen gemeldet.

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