Wenn von der Leistungsdauer die Rede ist, so ist hiermit der Zeitraum gemeint, in dem ein Beitragszahler für seine abgeschlossene Versicherung Beiträge zu erbringen hat. Unter der Leistungsdauer ist allerdings auch der Zeitraum gemeint, in welchem die Versicherung für den Beitragszahler Leistungen zu erbringen hat. Hierzu sollte man wissen, dass es Versicherungen mit unterschiedlicher Laufzeit und Leistungsdauer gibt. In einigen Versicherungen werden die Beiträge für eine bestimmte Laufzeit vereinbart. Ab einer bestimmten Laufzeit werden keine Beiträge mehr fällig, jedoch besteht noch immer die Leistungsdauer seitens der Versicherung. So kann es beispielsweise in einer privaten Rentenversicherung vereinbart werden. Die Leistungsdauer seitens des Versicherungsnehmers besteht hier meist bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres. Danach werden keine Beiträge mehr fällig. Der Betrag, der seit Beginn der Versicherung angespart wurde, bleibt auf dem Versicherungskonto bestehen. Die Leistung seitens der Gesellschaft beginnt jedoch erst zum durch den Versicherungsnehmer gewählten Zeitpunkt. Dieser kann zeitlich fünf oder zehn Jahre nach dem Ende seiner Leistungsdauer für die Beitragszahlung liegen.
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