Gruppenversicherungen werden immer von einem Versicherungsnehmer für eine bestimmte Gruppe in einem gemeinsamen Vertrag abgeschlossen. Der Vertragspartner ist immer der Versicherungsnehmer, wobei es sich durchaus auch um eine Firma handeln kann, welche ihren Angestellten eine bestimmte Versicherung ermöglichen möchte. In den Vertrag können in diesem Fall in der Regel beliebig viele Personen aufgenommen werden, welche jedoch mit ihren vollständigen Daten genannt werden müssen. Die Leistungsansprüche der Gruppenversicherung gelten in diesem Fall für alle mit versicherten Personen gleichermaßen. Die Leistungsansprüche der Gruppenversicherung werden jedoch nur an den Vertragspartner ausgezahlt. Dieser hat die Leistungen an die Mitglieder der Gruppenversicherung abzuführen. Als Gruppenversicherung im kleinen Format gilt beispielsweise auch die Familienversicherung in der privaten Krankenversicherung. Die Leistungsansprüche der Gruppenversicherung gelten für alle versicherten Familienmitglieder gleichermaßen, Versicherungsnehmer ist jedoch der Hauptversicherte.
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