Der Begriff Leistungsanpassung entstammt der Krankenversicherung. Es wird unterschieden zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung. Die private Krankenversicherung ist in der Regel die günstigste Variante der Krankenversicherung. Die Beiträge sind gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse vergleichsweise sehr niedrig, die Leistungen hingegen sind wesentlich höher. Nur im Basistarif, dem günstigsten Tarif der privaten Krankenversicherung ergibt ein Leistungsvergleich mit der gesetzlichen Krankenkasse den gleichen Leistungskatalog. Private Krankenversicherungen kalkulieren die Beiträge, die sie für ihre gewährten Leistungen erheben, nach ihren eigenen Statistiken. Die Kosten im Gesundheitswesen sind jedoch einem ständigen Wandel unterworfen, das heißt, sie können steigen. In diesem Fall ist das Preis-Leistungsverhältnis nicht mehr aufrecht zu erhalten, ohne Verluste zu erleiden und es muss eine Anpassung vorgenommen werden. Die Versicherten müssen in diesem Fall eine Beitragsanpassung hinnehmen, die sich auch Leistungsanpassung nennt. Bei der Leistungsanpassung steigen die Beiträge für den einzelnen nur minimal, ergeben jedoch in der Gesamtheit der Versicherten den Betrag um den sich die Kosten für die Leistungen erhöht haben.
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