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Leichenschau

Die genaue Betrachtung eines Verstorbenen durch eine Fachkraft, in der Regel handelt es sich hier um einen Arzt, nennt man Leichenschau. Die Leichenschau muss vorgenommen werden, wenn ein Mensch verstirbt, sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Durch die Leichenschau soll der Tod eindeutig festgestellt werden. Sofern es möglich ist, wird bei der Leichenschau auch die genaue Todeszeit festgehalten. Jeder zugelassene Arzt darf die Leichenschau vornehmen. Der Verstorbene wird danach amtlich und urkundlich für tot erklärt. Wenn keine eindeutige Todesursache festgestellt werden kann oder der Tod der Person unter nicht natürlichen Umständen eingetreten ist, wird nach der Leichenschau eine Obduktion angeordnet, die in der Gerichtsmedizin stattfinden muss.

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