Lehrer sind in den meisten Fällen verbeamtet. Wenn sie schon lange Jahre in ihrem Beruf sind, haben sie grundsätzlich Beamtenstatus. Beamte fallen nicht unter die gesetzliche Versicherungspflicht, sondern dürfen sich privat krankenversichern. Zu ihren Krankheitskosten erhalten sie einen Zuschuss des Dienstherren. Die private Krankenversicherung ist daher für Lehrer mit Beamtenstatus die günstigste Lösung. Die privaten Krankenversicherungen halten verschiedene Konzepte für die Versicherung von Beamten und ihren Familienangehörigen bereit und häufig genügt bereits der Zuschuss zu den Krankheitskosten, um die Beiträge leisten zu können. Lehrer mit neueren Verträgen erhalten in der Regel keinen Beamtenstatus mehr, sie gelten als Angestellte. Somit fallen sie unter die gesetzliche Pflichtversicherung. Erreicht das Gehalt jedoch in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die Versicherungspflichtgrenze, dürfen sich Lehrer von der Versicherungspflicht befreien lassen und Mitglied in der privaten Krankenversicherung werden. Der Arbeitgeber hat in diesem Fall die Hälfte des Versicherungsbeitrages zu zahlen. Der Arbeitgeberanteil ist jedoch begrenzt auf die Hälfte des Höchstbeitrages, der bei der gesetzlichen Krankenversicherung anfallen würde.
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