Die Landwirtschaftliche Krankenkasse ist eine gesetzliche Krankenkasse und zuständig für die Krankenversicherung von Landwirten. Gleich ob ein Landwirt im Garten- und Landschaftsbau, in der Landwirtschaft selbst, im Obst- oder Weinanbau tätig ist, er gilt als Landwirt und ist pflichtversichert in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK). Die Landwirtschaftliche Krankenkasse bildet außerdem gemeinsam mit den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und den Alterskassen für Landwirte die landwirtschaftliche Sozialversicherung. Landwirte können sich und ihre Angehörigen von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn der wirtschaftliche Wert ihres Unternehmens den Betrag von 30.000 Euro übersteigt. Die Befreiung gilt rückwirkend zum Beginn der Versicherungspflicht, sofern keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Wurden Leistungen in Anspruch genommen, beginnt die Befreiung von der Versicherungspflicht mit dem ersten Tag des Folgemonats. Die Befreiung von der Versicherungspflicht kann nicht widerrufen werden. Der Eintritt in die private Krankenversicherung ist ab dem Ende der Versicherungspflicht möglich.
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