Landwirte sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, auch wenn es sich hier grundsätzlich um Selbstständige und Unternehmer handelt. Jeder Unternehmer, der im Bereich der Landwirtschaft arbeitet, gleich ob Weinbau, Obstbau, Gemüseanbau, Gartenbau oder in der Land- und Forstwirtschaft, gilt als Landwirt. Unter gewissen Voraussetzungen dürfen sich Landwirte von der Versicherungspflicht befreien lassen: übersteigt der landwirtschaftliche Wert des Unternehmens den Betrag von 30.000 Euro, kann auf Antrag eine Befreiung erfolgen. Die Befreiung von der Versicherungspflicht wirkt ab dem Beginn der Versicherungspflicht. Allerdings dürfen keine Leistungen in Anspruch genommen worden sein. Sind Leistungen in Anspruch genommen worden, so wirkt die Befreiung von der Versicherungspflicht ab dem Beginn des Folgemonats nach der Antragstellung auf Befreiung. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden. Landwirte und ihre Angehörigen erhalten Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung.
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